Pensionen in der Coronakrise Pensionen in der Coronakrise

Pensionen in der Coronakrise

Reisen

Der Sommer steht vor der Tür und damit die beliebteste Reisezeit der Deutschen.

Im Juli und August sind die meisten Urlauber unterwegs, was vor allem auf die jährlichen Schulferien von sechs Wochen zurückzuführen ist. 25- bis 44-Jährige verreisen am häufigsten, gefolgt von den 45- bis 64-Jährigen.

Europäische Reisende ziehen als Urlaubsdomizil Privatunterkünfte häufig einem Hotel vor. Die Coronakrise hat uns in diesem Jahr bisher einen Strich durch die Rechnung gemacht. Allerdings lassen uns die im Mai begonnenen und die weiter beabsichtigten Lockerungen hoffen, auch im Jahr 2020 eine Reise unternehmen zu können.

Ein Teil der deutschen Bevölkerung hat sich bereits darauf eingestellt, den diesjährigen Sommerurlaub im eigenen Land zu verbringen. Noch ruht der Flugverkehr, die Grenzen sind geschlossen und weltweit bestehen Reisewarnungen. Letztere wurden nunmehr bis zum 14. Juni verlängert. Quarantänemaßnahmen, drastische Einschränkungen und die Gefahr, dass ein erneutes Reiseverbot von einem Tag auf den anderen wieder in Kraft treten kann, schrecken vor der Urlaubsplanung für ein ausländisches Reiseziel ab. Zudem kann noch nicht abgesehen werden, in welchem Land und wann die Unterkünfte wieder Gäste empfangen dürfen.

Hotels und Pensionen: geplante Öffnungszeiten

Seit dem 12. Mai 2020 läuft der Tourismus auf den ostfriesischen Inseln im Zuge der Corona-Lockerungen wieder an. Mit dem ersten Tag begann bereits der Run auf nunmehr wieder erlaubte Unterkünfte wie Campingplätze, Ferienhäuser und -wohnungen. Damit die Fluktuation eingeschränkt bleibt, sieht die Landesregierung einen Mindestaufenthalt von sieben Tagen vor. Grundsätzlich gilt: Coronabedingt können nicht alle Urlauber von Pensionen und Hotels aufgenommen werden. Deshalb sind die Gastgeber angehalten, Frühbucher und Stammgäste zu bevorzugen. In den einzelnen Bundesländern sind folgende Öffnungszeiten für Pensionen und Hotels geplant:

  • Hessen, Saarland ab 15. Mai
  • Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein ab 18. Mai
  • Nordrhein-Westfalen ab 21. Mai
  • Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen ab 25. Mai
  • Baden-Württemberg, Bayern, Bremen ab 30. Mai
  • Hamburg, Sachsen-Anhalt ab Juni
  • Thüringen ab 8. Juni

(Änderungen der Daten sind möglich, da die finalen Beschlüsse auf Landesebene noch nicht gefasst wurden.)

Einige Pensionen sind weiterhin geöffnet

In Deutschland sind manche Unterkünfte sogar noch geöffnet. Pension Schmidt aus Hamburg teilt auf ihrer Website mit:

ACHTUNG
Auch in der aktuellen Situation haben wir weiterhin für notwendige und erlaubte Übernachtungen für Monteure und Handwerker geöffnet!
Bei Fragen sind wir natürlich jederzeit für Sie erreichbar.

Wer für den Sommer eine Städtereise nach Hamburg plant, ruhig in ländlicher Umgebung wohnen möchte und eine gute Verkehrsanbindung schätzt, ist dort an der richtigen Stelle. Auf dem Weg zum Ostseeurlaub, den viele Reisende im Jahr 2020 anstreben, bieten sich Pensionen mit entspannender Atmosphäre als komfortabler Zwischenstopp an.

Hygiene-/Schutzmaßnahmen

Ob Reisende eine kleine Pension oder ein großes Hotel aufsuchen, die Gastgeber müssen zahlreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen treffen. Das Wirtschafts-, das Verbraucher- und das Gesundheitsministerium haben in Kooperation mit dem DEHOGA Saarland sowie der Gewerkschaft NGG einen Plan für Unterkünfte und Restaurants erarbeitet. Dieser beinhaltet folgende Punkte:

Mindestabstand

Gastronomiebetreiber müssen gewährleisten, dass der Abstand von Sitzplatz zu Sitzplatz und zur Tischfläche des Nachbarn eingehalten wird. Besteht keine Möglichkeit dazu, ist der Einbau von Trennwänden Pflicht. Gleiches gilt für Sanitärräume und den Eingangsbereich.

Maskenpflicht

Kann der Mindestabstand zwischen Gästen und Mitarbeitern nicht eingehalten werden, müssen letztere einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kunden brauchen ihn am Tisch nicht zu nutzen, abseits davon jedoch schon. Für Personal, das für die Zubereitung von Speisen und Getränken verantwortlich ist, besteht gleichfalls Maskenpflicht.

Sitzplatzpflicht

Die Bedienung der Gäste erfolgt ausschließlich am Tisch. Das Aufstellen eines Buffets ist ebenso verboten wie das Anbieten von Stehplätzen, beispielsweise an der Theke.

Lüften

Geschlossene Räume sind regelmäßig zu lüften.

Kontaktbeschränkungen

Die jeweilige Festlegung in Bezug auf Kontakte im privaten Bereich gilt auch für Unterkünfte und Restaurants. Sie erstreckt sich sowohl auf den gesamten Beherbergungsbetrieb als auch auf Tischgesellschaften.

Schutzmaßnahmen-Umsetzung

Sämtliches Personal muss in der Umsetzung der Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Darüber hinaus sind Hinweisschilder mit den bedeutendsten Regeln für Gäste aufzustellen.

Desinfektionsmaßnahmen

In Gastronomiebereichen ist nach jedem Abräumen des Tisches und nach jedem Gast eine Desinfektion des Platzes vorzunehmen. Das Geschirr muss bei einer Wassertemperatur von mindestens 60 Grad Celsius mit Seifenlauge gespült werden. Gemeinschaftlich genutzte Sanitärräume sind engmaschig zu reinigen. Handdesinfektionsmittel im Eingangsbereich und in sanitären Anlagen müssen zur Verfügung stehen.


Bildquelle: pixabay


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